Ich war in Haft

Wie trotz langen Amtswegen schnell medizinisch versorgt sein?

Wer aus der Haft entlassen wurde, hat das Recht auf eine Krankenversicherung. Doch die Wirklichkeit ist komplizierter: Oft dauert es Wochen, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist und wieder Anspruch auf medizinische Leistungen besteht. Zudem sind viele Dokumente und Nachweise nötig.

Das hängt auch davon ab, wie lange der Haftaufenthalt gedauert hat, ob ein Arbeitsplatz vorhanden ist und welche Krankenversicherung vor der Haft bestanden hat.
In der Regel muss der Entlassene sich noch am gleichen Tag beim – nicht täglich geöffneten – Jobcenter melden und einen Antrag auf ALG II stellen. Direkt im Anschluss muss er die erneute Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beantragen, die ihn wiederum auf das Jobcenter verweist – wo der Haftentlassene erfährt, dass die Bearbeitung bis zur einer möglichen Ausstellung der Krankenversicherungskarte vier bis sechs Wochen in Anspruch nimmt

Die Abläufe sind langwierig, unsicher und kompliziert. Dennoch sollte sich keiner entmutigen lassen!

Informieren Sie sich direkt:

Sie sind gerade aus der Haft entlassen? Und ohne Wohnung, Job und Gesundheitsversorgung? Sie wünschen sich Unterstützung bei Anträgen? Sie müssen gewisse Zeit ohne Krankenversicherung überstehen?

Hier finden Sie Hilfe.